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Das Henkerhaus

Udo Prange
Plätze/Strassen
Read Time: 1 min
Erstellt: 04. März 2021
Zuletzt aktualisiert: 07. März 2021
Zugriffe: 1156


Hausach beherbergte einst den Scharfrichter der Fürstenberger - Für eine Hinrichtung gab’s drei Gulden

In früheren Zeiten hatte Hausach zwischen den beiden anderen fürstenbergischen Amtsstädtchen Wolfach und Haslach wenig zu melden. Erst um die Mitte des letzten Jahrhunderts, vor allem im Gefolge des Bahnbaus, erwuchsen dem Gemeinwesen unter der Burg Husen wegen seiner günstigen Lage an einem verkehrsreichen Knotenpunkt im Kinzigtal nach und nach Aufgaben und Vorteile zu, die seine zentrale Bedeutung immer mehr unterstrichen. Doch ein Blick in die Stadtgeschichte zeigt, dass Hausach schon einmal vor langer Zeit eine sogenannte „mittelzentrale“ Funktion ausübte: Es beherbergte den Scharfrichter für die Landgrafschaft der Fürstenberger im Kinzigtal. Der Hochgerichtsbezirk umfasste die Städte Haslach, Hausach und Wolfach und die umliegenden Stabsgemeinden. Das Hohe Gericht tagte abwechselnd in einer der drei Kinzigtalstädte, die Vertreter aus ihren Ratsgremien in diese honorige Runde entsandten. Allerdings wolle man von einem gemeinsamen Galgen nichts wissen. So hatten die Wolfacher beim „Galgengrün“, unweit der Mündung des Kirnbachs in der Kinzig, ihre Todesstätte, während die Todeskandidaten von Haslach auf den „Galgenbühle“ geschleppt wurden. In Hausach errichtete man zu Beginn des 18. Jahrhunderts zur Abschreckung der „ungetrauen Bergbursch“ beim Bergwerk einen „Schnellgalgen“.

henkerhausNoch heute erinnern in Hausach die „Meistergasse“ und das „Meisterhaus“ daran, dass früher der „Meister“ und Scharfrichter hier wohnte. Meister wurde der Henker genannt, weil er gleichzeitig auch das Amt des „Wasenmeisters“ (Abdecker) in der Herrschaft versah. Allerdings besserte er seine Einnahmen auch als Heilkundiger für Mensch und Tier auf, worüber einige Beschwerdebriefe der „Chirurgen“ und „Barbiere“ Auskunft geben. So wird Klage geführt, dass der Scharfrichter Reichle viel im Oberamt „medizinierte“ und den gelernten Konkurrenten ins Handwerk pfuschte. Daraufhin wurde ihm verboten, Einheimische zu behandeln. Vieh durfte er weiterhin „kurieren“.

Da der Scharfrichter der Volksmeinung nach ein „unehrliches“ Handwerk betrieb, wurde er gemieden und musste außerhalb des stätischen Wohnbezirks mit seiner Familie hausen. Deshalb wurde das heute noch respektable Gebäude des herrschaftlichen Scharfrichters im Jahre 1652 weitab von anderen menschlichen Behausungen auf halbem Weg zwischen der Stadt und der Dorfkirche am Dietersbachweg errichtet. Da es sich um eine überörtliche Einrichtung handelte, mussten die Wolfacher für diese „Dienstwohnung“ die Hälfte der Frongelder aufbringen, während die Einbacher Bauern für die Fuhr- und Handfronden aufkommen mussten.

Durch Zufall wurde die „Bestallung für den scharpfrichteren zu Haußach“ aus dem Jahre 1630 aufgefunden. Dieses Dokument gewährt einen interessanten Einblick in das „Dienstleistungsgewerbe“ des Scharfrichters, denn die Urkunde beinhaltet gleich einer Preisliste sämtliche Aufgaben und Pflichten des Meisters mit der entsprechenden Entlohnung, die er für seine Arbeit fordern durfte:

„Von einer Malefitz Persohn mit dem schwerth zu richten ist – der Lohn – 3 Gulden.

„Item vom auf zu warthen (zuzurichten) – 15 Kreuzer.

Item von einer Persohn zu dumlen (durch Würgen bewußtlos machen) – 15 Kreuzer.

Weitere Dienste des Strafvollzugs waren:

„Vom Scheiterhaufen zu machen – von der Aschen zu verdelben und von der grueb zu machen – von einer Malefiz Persohn zu rädern und zu henkhen – Ohr und Halß Eisen zu stellen – mit ruethen auß zu streichen – eine Persohn mit glüdende Zang berürhen“.

Nach dieser Aufzählung wundert es nicht, dass im Nachlass eines Hausacher Scharfrichters „herkommende Instrumenta nemblich das Richtschwerdt, zwey Seithen gewöhr, als ein Hirschfänger und ein Sabel, ein Flinten, ein paar Pistolen, dann Foltherzeug, nemblich Flaschenzug, ein paar spanisch Stiffel, ein Thaum – Stockh…“ aufgezählt wurden.
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